Fastenzeit 2021

Die Fastenzeit ist eine Zeit der Gnade, eine Zeit umzukehren und im Einklang mit unserer Taufe zu leben.

Papst Franziskus

Mit dem Gottesdienst mit Aschenauflegung am Aschermittwoch starten wir in die 40-tägige Vorbereitungszeit auf das Osterfest, das Fest der Auferstehung.

Sie ist eine Zeit der Umkehr, des Neuwerdens und eine Zeit der Gottesbegegnung – das deutet die Zahl 40 in der Bibel immer wieder an. So zog sich auch Jesus 40 Tage in die Wüste zurück zum Fasten und Beten.
In den vor uns liegenden Wochen können wir uns neu auf die Suche machen nach dem, was unser Leben wichtig und wertvoll macht, was uns trägt und Kraft gibt im Alltag, was wir ersehnen…

In unserer Pfarrkirche liegen FASTENTÜCHER mit Impulsen zum Mitnehmen bereit.
Wir wünschen euch eine gesegnete, bestärkende Fastenzeit!

Maria Kohlbacher

 

Sternsingeraktion 2021 der Pfarre Obertrum

Als Zeichen der Hoffnung und Zuversicht schicken wir den Segen der Heiligen drei Könige dieses Jahr über diesen Weg und hoffen, möglichst viele Menschen damit zu erreichen. Wir bitten auch um eine Spende für benachteiligte Menschen auf der ganzen Welt, die es derzeit besonders schwer trifft.
Viel Gesundheit, Freude, Liebe und ein gesegnetes neues Jahr, wünscht die Katholische Jungschar Obertrum. 🍀

Maggie Altenberger

Links:
Dreikönigsaktion 2021
Online Spenden …

Weihnachtsrätsel 2020

Die Verlosung vom heurigen Weihnachtsrätsel wurde am 25. Dezember nach dem Festgottesdienst vorgenommen.

Dazu Fotos von Heidi:

Grössinger Johann

Friedenslicht und besinnlicher Nachmittag

Wegen der Corona Pandemie wurde der besinnliche Nachmittag von der Gut-Hirten Kapelle in die Pfarrkirche verlegt.

Davon gibt es einige Bilder:

Grössinger Johann

Lockerung des Lockdowns ab 7. 12. 2020

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste

 (wirksam vom 7. Dezember 2020 bis vorerst 6. Jänner 2021) (zusätzliche Konkretisierungen für Weihnachten auf Basis dieser Rahmenordnung werden noch verlautbart)

Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

Allgemeine Regeln

  – Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 1,5 Metern. Das kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich machen. Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dabei muss jedoch ein Mund-NasenSchutz getragen werden (vgl. Konkretisierungen unten).

Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.

− Beim Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:

  • Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten;
  • Handkommunion ist dringend empfohlen.

Alle aktuellen Einzelheiten sind im Internet unter: Erzdiözese Salzburg Corona zu lesen!

Grössinger Johann

Neue Corona Regeln ab 2. November 2020

Link auf ein PDF des Folders der Erzdiözese Salzburg mit den aktuellen Corona-Maßnahmen 2020-11Corona-Schutzmaßnahmen für Gottesdienste und Veranstaltungen:
Folder der katholischen Kirche, Erzdiözese Salzburg
(der Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).

 

Auszug aus dem Inhalt:

Generelle Schutzmaßnahmen für alle Gottesdienste
• Die Handkommunion ist dringend empfohlen.
• Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden und wo möglich auch an Wochentagen in der großen Kirche (im Unterschied zur Wochentagskapelle) stattfinden.
• Gemeindegesang und Chorgesang müssen unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Eine Kantorin/ein Kantor soll wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.

Schutzmaßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• Hände desinfizieren
• Mund­-Nasen-­Schutz während des gesamten Gottesdienstes tragen
(Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründe keinen tragen können)
• 1,5 Meter Abstand zu Personen halten, die nicht im selben Haushalt leben
• keine Menschenansammlung vor und nach dem Gottesdienst
• Berührungen vermeiden

Allerheiligen und Allerseelen 2020

Aufruf der Österreichischen Bischofskonferenz an die Pfarrgemeinden

Die Gräber zu besuchen, der Verstorbenen zu gedenken, für sie zu beten und sich der eigenen Sterblichkeit bewusst zu werden, gehört wesentlich zum christlichen Glauben, besonders an Allerheiligen und Allerseelen.
In vielen Gemeinden geschieht dies in gemeinsamen Feiern, zu denen meist viele Menschen in der Kirche und auf dem Friedhof zusammenkommen. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der aktuellen Entwicklung der Pandemie ist das Totengedenken heuer jedoch nicht in gewohnter Weise möglich.

Der gemeinsame Friedhofsgang mit Gräbersegnung – im Anschluss an die Gottesdienste – kann heuer nicht stattfinden.
Für persönliches Gedenken liegen ab Allerheiligen beim rechten Seitenaltar Gebetstexte auf, auch Weihwasser kann mitgenommen werden.
Der Pfarrer wird zu einem ungenannten Zeitpunkt die Gräber mit Weihwasser segnen.

Für die Gottesdienste in der Kirche wird noch einmal an die bestehenden Maßnahmen erinnert. Bitte beim Betreten der Kirche die Hände desinfizieren, auf die Abstandsregel von mindestens 1 m achten und während der gesamten Gottesdienstfeier einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Erstkommunion 2020

Die Erstkommunion wurde wegen der Personenbeschränkung in 2 Teilen gefeiert.
Dazu eine Fotogalerie vom 1. Gottesdienst um 8 Uhr 30:

 

Die Bilder der Feier um 10 Uhr 30:

PS.: Die Fotos wurden Dankenswerterweise von Fotograf Christian Haggenmüller zur Verfügung gestellt!

Grössinger Johann

Anmeldung zur Firmung 2021

Download der Firmanmeldung als PDF Datei.
Firmanmeldung 2021 der Pfarre Obertrum

Bitte PDF Datei herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt in die Pfarrkanzlei bringen (siehe Punkt 2. der Hinweise).

 

Einige Hinweise: 

1. Die Firmvorbereitung erfolgt in der Wohnpfarre.

Ist dies nicht der Fall, so ist die Anmeldung zur Firmvorbereitung bei der Pfarre/Institution abzugeben, in der die Vorbereitung erfolgt. Eine Einverständniserklärung der Wohnpfarre ist mitzubringen. 

2. Anmeldung im Pfarrhof: Di. 10. Nov. 2020 

von 14.00 – 15.00 und 17.00 – 18.00 Uhr 

(Sollten Sie in diesem Zeitraum nicht kommen können, bitte um telefonische Terminvereinbarung mit Pfarrer Christoph Eder: 0676/8746 5162) 

Komm zur persönlichen Anmeldung in Begleitung eines Elternteils und bring bitte folgende Unterlagen mit: 

  • ausgefülltes Anmeldeformular 
  • Taufschein vom Firmling, wenn nicht in Obertrum getauft 
  • vom Paten/von der Patin einen neuen Auszug aus dem Taufbuch (nicht älter als 6 Monate), wenn diese/r nicht in Obertrum getauft wurde (erhält man auf Anfrage im jeweiligen Taufpfarramt) 
  • Unkostenbeitrag: € 25,00 

3. Elternabend zur Firmung 

Di. 17.11.2020 19.30 Uhr im Pfarrhofkann leider nicht stattfinden

4. Zum Patenamt: 

Aufgabe des Paten/der Patin ist es, als reifer Christ hinter dem Firmling zu stehen (so wie das auch in der Feier des Firmungsgottesdienstes zum Ausdruck kommt) und als Freund/Freundin fürs Leben und Vorbild im Glauben da zu sein. Von Seiten der Kirche wurden für dieses Amt folgende Kriterien festgesetzt: 

Ein Pate/eine Patin muss 

a) Mitglied der katholischen Kirche,
b) selbst gefirmt und
c) mindestens 16 Jahre alt sein. 

Bei Fragen, Unklarheiten, …: 

Pfr. Christoph Eder, 0676/8746 5162, pfarre.obertrum@pfarre.kirchen.net