Pfarrbrief Nr. 170, März 2022 – Richtigstellung

Liebe Pfarrgemeinde, liebe Pfarrgemeinderäte.

Leider sind uns diesmal bei der Vorstellung der neuen Pfarrgemeinderäte auf der Seite 3 im aktuellen Pfarrbrief ein paar Fehler unterlaufen. Als wir die Fehler entdeckt hatten, war der gedruckte Pfarrbrief jedoch bereits in der Auslieferung und eine Korrektur nicht mehr möglich.

Richtigstellung:

  • Die Bilder von Frau Yvonne Präauer und Frau Andrea Übertsberger wurden vertauscht (Familienausschuss).
  • Pfarrgemeinderat im Missionsausschuss ist Petra Neuhofer und nicht – wie angegeben – Frau Helga Nagl-Frauenschuh.

Wir möchten uns hiermit für die entstandene Verwirrung entschuldigen!

Die online Version des Pfarrbriefes wurde bereits richtig gestellt und kann jederzeit hier:
Pfarrbrief März 2022 heruntergeladen werden.

Markus Schaber

Aktuelle Regelungen der Erzdiözese Salzburg ab 16. April 2022

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste

(wirksam ab 16. April 2022)

 Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten.

Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – folgende Regelungen:

Allgemeine Regeln:

  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottesdienstraumes) verpflichtend. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. 
  • Beim Betreten der Kirche bitte Hände desinfizieren. 
  • Beim Kommuniongang sind FFP2 Masken und Handkommunion dringend empfohlen.

Pfarrgemeinderatswahl 2022

Am 19. März 2017 wurde zuletzt der Pfarrgemeinderat für 5 Jahre gewählt. Daher ist am 20. März 2022 die Neuwahl des Pfarrgemeinderates notwendig.
Unser Wahlmodell entspricht dem Urwahlmodell der Wahlordnung zur PGR Wahl 2022. Dieses hat sich schon bei den Wahlen 2012 und 2017 bewährt. Für dieses Modell spricht folgendes:

  • Weniger bekannte Personen haben die Möglichkeit gewählt zu werden.
  • Die Ausschüsse werden vielgestaltiger.
  • Niemand wird abgewählt und dadurch am Mittun gehindert.
  • Der Verantwortungsübergang auf den neuen PGR kann ineinandergreifend stattfinden, Wissen bleibt erhalten und wird besser weiter gegeben.

ABLAUF der PGR-Wahl 2022 in Obertrum:

Jänner 2022: Bei den Sonntagsgottesdiensten zum 9. Jänner 2022 „Taufe des Herrn“ wird die Wahl öffentlich gemacht.
Jedes Mitglied der Pfarre Obertrum darf zwischen 08. und 31. Jänner 2022 Wahlvorschläge abgeben. Dafür ist die Kandidatenliste aus diesem Pfarrbrief zu lösen und auszufüllen. Jeder kann jedes Mitglied der Pfarre Obertrum benennen. Und Jeder der gerne Mitwirken möchte, darf sich auch gerne selbst vorschlagen. Die Kandidatenlisten werden in der Kirche in einer Urne gesammelt oder beim Pfarrhof (persönlich oder Postkasten) abgegeben.

1. – 20. Februar 2022: Zunächst werden im Pfarrbüro nicht Datenschutzkonforme Angaben aussortiert. Darauf sichtet und sortiert der Wahlvorstand die Vorschläge. Danach werden alle Vorgeschlagenen gefragt und um ihre Mitarbeit ersucht. Es wäre daher wichtig, auf der Vorschlagsliste auch die Telefonnummer des Kandidaten anzugeben. 21. Februar – 18. März 2022: In dieser Zeit finden die jeweiligen Ausschusssitzungen mit all jenen Personen statt die sich zur Mitarbeit bereit erklärt haben. Bei diesen Sitzungen wählen die Ausschussmitglieder selbst ihre zwei Vertreter für den Pfarrgemeinderat.

20. März 2022: Der 3. Fastensonntag vergeht in unserer Pfarre ohne einen Wahlablauf. Es sind bereits alle Kandidaten gewählt worden und auch die Ausschüsse haben sich schon gebildet.

22. März 2022: An diesem Dienstag trifft sich erstmals der neue PGR in Gestalt der amtlichen, neu gewählten und berufenen Mitglieder. Es werden vom Pfarrgemeinderat der Vorsitzende des PGR, der PGR-Vorstand und der neue Pfarrkirchenratsvorsitzende gewählt.

4. April 2022: Offizielle Meldung der Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderats an die Diözese.

Karl Schmidinger für den Wahlvorstand

Hier ist der Download – Link zur aktuellen Broschüre für die PGR-Wahl mit dem Wahlzettel:
Sonderpfarrbrief zur Pfarrgemeinderatswahl 2022

Kirchliche Weltsynode 2021 – 2023

Papst Franziskus unterstützt den weltweiten Dialog „Synode 2021 – 2023“ der innerhalb der katholischen Kirche gestartet wurde.

Bei der Synode geht es Papst Franziskus um den Dialog und diese wesentlichen Fähigkeiten: „begegnen, zuhören und unterscheiden“. Nach ihrer Planung startet die Synode nun in den Pfarrgemeinden und Ortskirchen. Jeder (!) getaufte Mensch ist eingeladen mitzumachen – Am besten im gemeinsamen Dialog über Kirche, Glauben, Jesus, …

  • Für Einzelpersonen gibt es die Teilnahmemöglichkeit an der Befragung bis zum 10.1.2022
  • Für Gruppen besteht die Teilnahmemöglichkeit an der Befragung bis zum 10.2.2022

Hier gibt es weitere Informationen der Erzdiözese Salzburg:
–> https://eds.at/aktuelles/synodale-kirche

Zum online Fragebogen, als Unterstützung für Gespräche, sowie zum Ausfüllen geht es hier:
–> https://eds.at/aktuelles/synodale-kirche/umfrage

Markus Schaber

Information zu Fronleichnam 2021

Am 3. Juni 2021 findet der Gottesdienst zu Fronleichnam wieder wie im vorigen Jahr um 9 Uhr am runden Parkplatz statt. Bitte die Vereine, 20 bis 25 Personen pro Verein, gleich am Parkplatz aufstellen. Leider ist auch heuer eine Prozession noch nicht sinnvoll, da der 2-Meter Abstand und die FFP2- Maskenplicht noch immer einzuhalten sind.                     Wir hoffen auf schönes Wetter und freuen uns trotzdem auf ein schönes Fest!

Grössinger Johann

Caritas Haussammlung vom 1. Juni bis 9. Juli!

Aufgrund der Corona Situation finde die heurige Haussammlung dieses Jahr in Salzburg von 1. Juni bis 9. Juli 2021 statt! Gerade jetzt benötigen immer mehr Menschen Hilfe und Unterstützung von Caritas und Pfarre. 

Mit Ihrer Spende lindern Sie Not in Ihrer Region.
Die Caritas hilft Menschen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. In der gesamten Erzdiözese Salzburg ist die Caritas nahe bei den Menschen.

Ihr Beitrag macht Hilfe möglich.
In der Corona-Krise hat sich gezeigt: Not kann jede und jeden treffen, von heute auf morgen. Kinder, ältere Menschen, alleinerziehende Mütter und Väter sowie Menschen mit Behinderung sind am stärksten betroffen. Ihnen hilft die Caritas mit Ihren Spenden – zum Beispiel mit Lebensmittelpaketen, Gutscheinen oder finanzieller Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds. Alleinerziehende unterstützen wir mit Zuschüssen zu Miet-, Strom- und Heizkosten sowie beim Kauf von Schulmaterialien. Kindern, Mindestpensionistinnen und -pensionisten können wir mit Zuzahlungen zu medizinischen Bedarfen helfen.

Spenden sind dringend nötig.


Unterstützen Sie bitte die Haussammlung 2021!

40% der Spendengelder bleiben in Ihrer Pfarre.
Wenn Sie selbst Hilfe brauchen, haben Sie keine Bedenken sich an die Pfarre zu wenden. Selbstverständlich wird Ihr Anliegen diskret behandelt.

60% der Spenden werden von der Caritas dazu verwendet, Menschen in schwierigen Lebenslagen in der Region zu unterstützen. Als Ansprechpartnerinnen und -partner stehen den Menschen in Not das jeweilige Caritaszentrum, die Caritas Sozialberatungsstellen und die Pfarrcaritas gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Spende und bitten Sie, die Sammlerinnen und Sammler gut aufzunehmen!

 

Als Ansprechpartnerinnen und -partner stehen den Menschen in Not die Pfarre, das jeweilige Caritaszentrum, bzw. die Sozialberatungsstellen und die Pfarrcaritas gerne zur Verfügung.

Grössinger Johann

Kirchenbeitrag – Frühzahlerbonus

Bitte machen Sie mit beim Frühzahlerbonus!
4% Frühzahlerbonus erhalten Sie, wenn Sie 

  • ihren Jahres-Kirchenbeitrag bis spätestens 15. März einzahlen, oder
  • einen Lastschriftauftrag erteilen
    (dann gilt der Bonus für das ganze Jahr)

Zusätzlich zu Ihrem geringeren Kirchenbeitrag bekommt auch die Pfarre Geld, das wir in der jetzigen Situation dringend brauchen. Ihr Frühzahlerbonus kommt direkt in unsere Pfarre zurück, weil die Kirche bei der Verwaltung und den Zinsen sparen kann. Im Jahr 2020 konnten über den Frühzahlerbonus € 8.408,68 an die Pfarre ausbezahlt werden. Dadurch ergeben sich für alle Vorteile.

Es zahlt sich wirklich aus!

Weitere Infos zum Frühzahlerbonus auf der Website der Erzdiözese.

Franz Spindler für den Pfarrkirchenrat

Fastenzeit 2021

Die Fastenzeit ist eine Zeit der Gnade, eine Zeit umzukehren und im Einklang mit unserer Taufe zu leben.

Papst Franziskus

Mit dem Gottesdienst mit Aschenauflegung am Aschermittwoch starten wir in die 40-tägige Vorbereitungszeit auf das Osterfest, das Fest der Auferstehung.

Sie ist eine Zeit der Umkehr, des Neuwerdens und eine Zeit der Gottesbegegnung – das deutet die Zahl 40 in der Bibel immer wieder an. So zog sich auch Jesus 40 Tage in die Wüste zurück zum Fasten und Beten.
In den vor uns liegenden Wochen können wir uns neu auf die Suche machen nach dem, was unser Leben wichtig und wertvoll macht, was uns trägt und Kraft gibt im Alltag, was wir ersehnen…

In unserer Pfarrkirche liegen FASTENTÜCHER mit Impulsen zum Mitnehmen bereit.
Wir wünschen euch eine gesegnete, bestärkende Fastenzeit!

Maria Kohlbacher

 

Lockerung des Lockdowns ab 7. 12. 2020

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste

 (wirksam vom 7. Dezember 2020 bis vorerst 6. Jänner 2021) (zusätzliche Konkretisierungen für Weihnachten auf Basis dieser Rahmenordnung werden noch verlautbart)

Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

Allgemeine Regeln

  – Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 1,5 Metern. Das kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich machen. Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dabei muss jedoch ein Mund-NasenSchutz getragen werden (vgl. Konkretisierungen unten).

Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.

− Beim Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:

  • Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten;
  • Handkommunion ist dringend empfohlen.

Alle aktuellen Einzelheiten sind im Internet unter: Erzdiözese Salzburg Corona zu lesen!

Grössinger Johann

Neue Corona Regeln ab 2. November 2020

Link auf ein PDF des Folders der Erzdiözese Salzburg mit den aktuellen Corona-Maßnahmen 2020-11Corona-Schutzmaßnahmen für Gottesdienste und Veranstaltungen:
Folder der katholischen Kirche, Erzdiözese Salzburg
(der Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).

 

Auszug aus dem Inhalt:

Generelle Schutzmaßnahmen für alle Gottesdienste
• Die Handkommunion ist dringend empfohlen.
• Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden und wo möglich auch an Wochentagen in der großen Kirche (im Unterschied zur Wochentagskapelle) stattfinden.
• Gemeindegesang und Chorgesang müssen unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Eine Kantorin/ein Kantor soll wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.

Schutzmaßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• Hände desinfizieren
• Mund­-Nasen-­Schutz während des gesamten Gottesdienstes tragen
(Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründe keinen tragen können)
• 1,5 Meter Abstand zu Personen halten, die nicht im selben Haushalt leben
• keine Menschenansammlung vor und nach dem Gottesdienst
• Berührungen vermeiden