Caritas Haussammlung vom 1. Juni bis 9. Juli!

Aufgrund der Corona Situation finde die heurige Haussammlung dieses Jahr in Salzburg von 1. Juni bis 9. Juli 2021 statt! Gerade jetzt benötigen immer mehr Menschen Hilfe und Unterstützung von Caritas und Pfarre. 

Mit Ihrer Spende lindern Sie Not in Ihrer Region.
Die Caritas hilft Menschen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. In der gesamten Erzdiözese Salzburg ist die Caritas nahe bei den Menschen.

Ihr Beitrag macht Hilfe möglich.
In der Corona-Krise hat sich gezeigt: Not kann jede und jeden treffen, von heute auf morgen. Kinder, ältere Menschen, alleinerziehende Mütter und Väter sowie Menschen mit Behinderung sind am stärksten betroffen. Ihnen hilft die Caritas mit Ihren Spenden – zum Beispiel mit Lebensmittelpaketen, Gutscheinen oder finanzieller Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds. Alleinerziehende unterstützen wir mit Zuschüssen zu Miet-, Strom- und Heizkosten sowie beim Kauf von Schulmaterialien. Kindern, Mindestpensionistinnen und -pensionisten können wir mit Zuzahlungen zu medizinischen Bedarfen helfen.

Spenden sind dringend nötig.


Unterstützen Sie bitte die Haussammlung 2021!

40% der Spendengelder bleiben in Ihrer Pfarre.
Wenn Sie selbst Hilfe brauchen, haben Sie keine Bedenken sich an die Pfarre zu wenden. Selbstverständlich wird Ihr Anliegen diskret behandelt.

60% der Spenden werden von der Caritas dazu verwendet, Menschen in schwierigen Lebenslagen in der Region zu unterstützen. Als Ansprechpartnerinnen und -partner stehen den Menschen in Not das jeweilige Caritaszentrum, die Caritas Sozialberatungsstellen und die Pfarrcaritas gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Spende und bitten Sie, die Sammlerinnen und Sammler gut aufzunehmen!

 

Als Ansprechpartnerinnen und -partner stehen den Menschen in Not die Pfarre, das jeweilige Caritaszentrum, bzw. die Sozialberatungsstellen und die Pfarrcaritas gerne zur Verfügung.

Grössinger Johann

Kirchenbeitrag – Frühzahlerbonus

Bitte machen Sie mit beim Frühzahlerbonus!
4% Frühzahlerbonus erhalten Sie, wenn Sie 

  • ihren Jahres-Kirchenbeitrag bis spätestens 15. März einzahlen, oder
  • einen Lastschriftauftrag erteilen
    (dann gilt der Bonus für das ganze Jahr)

Zusätzlich zu Ihrem geringeren Kirchenbeitrag bekommt auch die Pfarre Geld, das wir in der jetzigen Situation dringend brauchen. Ihr Frühzahlerbonus kommt direkt in unsere Pfarre zurück, weil die Kirche bei der Verwaltung und den Zinsen sparen kann. Im Jahr 2020 konnten über den Frühzahlerbonus € 8.408,68 an die Pfarre ausbezahlt werden. Dadurch ergeben sich für alle Vorteile.

Es zahlt sich wirklich aus!

Weitere Infos zum Frühzahlerbonus auf der Website der Erzdiözese.

Franz Spindler für den Pfarrkirchenrat

Fastenzeit 2021

Die Fastenzeit ist eine Zeit der Gnade, eine Zeit umzukehren und im Einklang mit unserer Taufe zu leben.

Papst Franziskus

Mit dem Gottesdienst mit Aschenauflegung am Aschermittwoch starten wir in die 40-tägige Vorbereitungszeit auf das Osterfest, das Fest der Auferstehung.

Sie ist eine Zeit der Umkehr, des Neuwerdens und eine Zeit der Gottesbegegnung – das deutet die Zahl 40 in der Bibel immer wieder an. So zog sich auch Jesus 40 Tage in die Wüste zurück zum Fasten und Beten.
In den vor uns liegenden Wochen können wir uns neu auf die Suche machen nach dem, was unser Leben wichtig und wertvoll macht, was uns trägt und Kraft gibt im Alltag, was wir ersehnen…

In unserer Pfarrkirche liegen FASTENTÜCHER mit Impulsen zum Mitnehmen bereit.
Wir wünschen euch eine gesegnete, bestärkende Fastenzeit!

Maria Kohlbacher

 

Lockerung des Lockdowns ab 7. 12. 2020

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste

 (wirksam vom 7. Dezember 2020 bis vorerst 6. Jänner 2021) (zusätzliche Konkretisierungen für Weihnachten auf Basis dieser Rahmenordnung werden noch verlautbart)

Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

Allgemeine Regeln

  – Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 1,5 Metern. Das kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich machen. Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dabei muss jedoch ein Mund-NasenSchutz getragen werden (vgl. Konkretisierungen unten).

Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.

− Beim Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:

  • Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten;
  • Handkommunion ist dringend empfohlen.

Alle aktuellen Einzelheiten sind im Internet unter: Erzdiözese Salzburg Corona zu lesen!

Grössinger Johann

Neue Corona Regeln ab 2. November 2020

Link auf ein PDF des Folders der Erzdiözese Salzburg mit den aktuellen Corona-Maßnahmen 2020-11Corona-Schutzmaßnahmen für Gottesdienste und Veranstaltungen:
Folder der katholischen Kirche, Erzdiözese Salzburg
(der Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).

 

Auszug aus dem Inhalt:

Generelle Schutzmaßnahmen für alle Gottesdienste
• Die Handkommunion ist dringend empfohlen.
• Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden und wo möglich auch an Wochentagen in der großen Kirche (im Unterschied zur Wochentagskapelle) stattfinden.
• Gemeindegesang und Chorgesang müssen unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Eine Kantorin/ein Kantor soll wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.

Schutzmaßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• Hände desinfizieren
• Mund­-Nasen-­Schutz während des gesamten Gottesdienstes tragen
(Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründe keinen tragen können)
• 1,5 Meter Abstand zu Personen halten, die nicht im selben Haushalt leben
• keine Menschenansammlung vor und nach dem Gottesdienst
• Berührungen vermeiden

Allerheiligen und Allerseelen 2020

Aufruf der Österreichischen Bischofskonferenz an die Pfarrgemeinden

Die Gräber zu besuchen, der Verstorbenen zu gedenken, für sie zu beten und sich der eigenen Sterblichkeit bewusst zu werden, gehört wesentlich zum christlichen Glauben, besonders an Allerheiligen und Allerseelen.
In vielen Gemeinden geschieht dies in gemeinsamen Feiern, zu denen meist viele Menschen in der Kirche und auf dem Friedhof zusammenkommen. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der aktuellen Entwicklung der Pandemie ist das Totengedenken heuer jedoch nicht in gewohnter Weise möglich.

Der gemeinsame Friedhofsgang mit Gräbersegnung – im Anschluss an die Gottesdienste – kann heuer nicht stattfinden.
Für persönliches Gedenken liegen ab Allerheiligen beim rechten Seitenaltar Gebetstexte auf, auch Weihwasser kann mitgenommen werden.
Der Pfarrer wird zu einem ungenannten Zeitpunkt die Gräber mit Weihwasser segnen.

Für die Gottesdienste in der Kirche wird noch einmal an die bestehenden Maßnahmen erinnert. Bitte beim Betreten der Kirche die Hände desinfizieren, auf die Abstandsregel von mindestens 1 m achten und während der gesamten Gottesdienstfeier einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Neue Corona-Regeln ab Freitag, den 24. Juli 2020

Veränderte Regelungen für die Gottesdienste
Rechtswirksam ab 24. Juli 2020
Die Bischofskonferenz hat beschlossen, die neuerlich nötigen Maßnahmen der Bundesregie-
rung zur Bekämpfung der Corona – Pandemie mitzutragen und auch im kirchlichen Leben umzu-
setzen.
Dazu dienen folgende zwei Schritte:
1. Für alle Gottesdienste gilt ab Freitag, 24. Juli 2020:
a) Die Verpflichtung aller Personen, einen Mund – Nasen – Schutz zu tragen, wenn sie sich im
Kirchen – /Gottesdienstraum frei bewegen – für Gottesdienstbesucher also beim Betreten
und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang.
b) Kommunionspender/innen desinfizieren sich wie bisher nach dem Agnus Dei die Hände
und tragen während des Austeilens der Kommunion einen Mund – Nasen – Schutz.
Während der Kommunionspendung an die einzelnen Gläubigen wird „Der Leib Christi –
Amen“ nicht gesprochen.
c) Die übrigen Regelungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 20. Juni 2020
bleiben unverändert aufrecht. Dies gilt besonders für die Einhaltung der Abstandsrege-
lungen, d.h. die Einhaltung des Mindestabstands von 1 m zwischen Personen, die nicht
im selben Haushalt leben, für das Angebot der Händedesinfektion, den Willkommens-
dienst mit Hinweisen auf die Regeln etc.

Bitte um Kenntnisnahme und um Euer Verständnis!

Grössinger Johann

CoViD-19:
Lockerung der Maßnahmen ab 29. Mai 2020

Seit 29. Mai sind folgende Regeln (Lockerungen) für den Gottesdienst in Kraft:

  • es gibt keine Beschränkung der Personenzahl mehr, so sind auch keine Karten mehr nötig
  • eine Gesichtsmaske ist nur beim Betreten und Verlassen der Kirche zu tragen
  • in der Kirche müssen Abstände eingehalten werden
  • es wird ausschließlich die Handkommunion gereicht
  • ein Ordner ist eingeteilt

Ab Juni finden die Gottesdienste im Jakobushaus wieder statt. Das Jakobushaus hat den höchsten Schutzstatus aller Obertrumer Instituionen, deshalb sind auch keine Gottesdienstbesucher von außerhalb des Hauses erlaubt.

Die Krankenkommunion wird ab Juni wieder gebracht.

Der Pfarrer kann jederzeit zur Krankensalbung oder dem Sterbegebet gerufen werden.

Fixierte Termine:

  • Das Ehejubiläum findet am 5. Juli 2020 in schlichter Form statt. Es findet kein Vorbereitungstreffen statt.
    Anmeldung bis 26. Juni 2020 im Pfarrbüro.
  • Firmung, Sa 17. Oktober 2020 um 10.00 Uhr
  • Erstkommunion, So 18. Oktober 2020 um 10.00 Uhr

Weitere, aktuelle Hinweise werden so bald als möglich auf der Homepage und in der Gottesdienstordnung bekannt gegeben.

Pfr. Christoph Eder

Information über neue Maßnahmen ab 15. Mai

Liebe Pfarrgemeinde!

Ab 15. Mai gelten neue Maßnahmen für den Gottesdienst:

  • pro 10 m² Kirchenraum darf eine Person anwesend sein
  • alle Kirchenbesucher müssen eine Gesichtsmaske tragen
  • in der Kirche müssen Abstände eingehalten werden
  • ein Ordner muss die Einhaltung überwachen

in Obertrum hat die Kirche mit Empore ziemlich genau 600 m², das heißt es dürfen 60 Personen am Gottesdienst teilnehmen, die Plätze werden mittels Karten verteilt:

Karten für den Gottesdienst erhalten:

  1. eingeteilte liturgische Dienste: Organist, Lektor, Mesner, Ministranten, Ordner – es müssen KEINE Karten geholt werden
  2. Intentionen: je 4 Karten pro Intention: Karten müssen bis Dienstag im Pfarrbüro abgeholt werden
  3. übrige Karten: werden am Dienstag in der Kirche beim Schriftenstand aufgelegt. Bitte Rücksicht nehmen und auch andere einmal zum Zug kommen lassen.

Für die Freitagsmesse ist kein Kartensystem nötig, da die Überschreitung der 60er Grenze nicht zu erwarten ist.

  • Die Erstkommunion ist auf 18. Oktober verschoben.
  • Die Firmung ist auf  17. Oktober verschoben.
  • Der Pfarrer kann jederzeit zur Krankensalbung oder dem Sterbegebet gerufen werden.
  • Die Krankenkommunion bleibt bis auf weiteres ausgesetzt.
  • Zu Pfingsten gibt es voraussichtlich wieder einen Live-Stream.

Pfr. Christoph Eder

Nähere Information folgen – Detailregeln durch Bischofskonferenz 

Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen sind die Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz derzeit ausarbeitet. Sobald diese vorliegen, werden sie umgehend  hier veröffentlicht.

Aus dem Newsletter der ED Salzburg:

Die von der Regierung bekannt gegebenen Entwicklungen und Lockerungen im Blick auf die Corona-Pandemie haben positive Folgen für die ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen. So müssen bei der Feier pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.

Weiterhin verpflichtend  ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen. 

30 Personen bei Begräbnis

Hintergrund für die Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, den Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz mit Zahlen belegte. Demnach laufen die  allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form  mit 30. April ab. Daher wird ab 1. Mai die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. 
Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten.

Grössinger Johann