Regelung zum Gottesdienstbesuch ab 21. 9. 2020

Verstärkte Maßnahmen gegen Corona-Virus ab 21.09.2020: 

  • Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander beträgt mindestens 1 Meter
  • Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes
  • Desinfektionsmittel wird bereitgestellt