Aktuelle Regelungen der Erzdiözese Salzburg ab 16. April 2022

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste

(wirksam ab 16. April 2022)

 Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten.

Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – folgende Regelungen:

Allgemeine Regeln:

  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottesdienstraumes) verpflichtend. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. 
  • Beim Betreten der Kirche bitte Hände desinfizieren. 
  • Beim Kommuniongang sind FFP2 Masken und Handkommunion dringend empfohlen.

Kirchenchor nach Pandemiezeit

Die gesangliche und musikalische Begleitung der Ehejubiläumsfeier 2021 am 4. Juli war unser erster Gesangstermin ohne  Einschränkungen seit über einem Jahr. Noch konnten nicht alle Sänger teilnehmen, da während der Probenzeit die Einschränkungen galten.

Schmale Besetzung am Weihnachtstag 2020

Ehejubiläum am 4. Juli 2021

Wir sind froh, das wir unter Auflagen dennoch die ganze Pandemiezeit singen durften. Begräbnisse, kirchliche Festtage. In kleiner Gruppe mit eingeschränkten Proben.

 

Lockerung des Lockdowns ab 7. 12. 2020

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste

 (wirksam vom 7. Dezember 2020 bis vorerst 6. Jänner 2021) (zusätzliche Konkretisierungen für Weihnachten auf Basis dieser Rahmenordnung werden noch verlautbart)

Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

Allgemeine Regeln

  – Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 1,5 Metern. Das kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich machen. Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dabei muss jedoch ein Mund-NasenSchutz getragen werden (vgl. Konkretisierungen unten).

Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.

− Beim Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:

  • Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten;
  • Handkommunion ist dringend empfohlen.

Alle aktuellen Einzelheiten sind im Internet unter: Erzdiözese Salzburg Corona zu lesen!

Grössinger Johann

Neue Corona Regeln ab 2. November 2020

Link auf ein PDF des Folders der Erzdiözese Salzburg mit den aktuellen Corona-Maßnahmen 2020-11Corona-Schutzmaßnahmen für Gottesdienste und Veranstaltungen:
Folder der katholischen Kirche, Erzdiözese Salzburg
(der Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).

 

Auszug aus dem Inhalt:

Generelle Schutzmaßnahmen für alle Gottesdienste
• Die Handkommunion ist dringend empfohlen.
• Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden und wo möglich auch an Wochentagen in der großen Kirche (im Unterschied zur Wochentagskapelle) stattfinden.
• Gemeindegesang und Chorgesang müssen unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Eine Kantorin/ein Kantor soll wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.

Schutzmaßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• Hände desinfizieren
• Mund­-Nasen-­Schutz während des gesamten Gottesdienstes tragen
(Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründe keinen tragen können)
• 1,5 Meter Abstand zu Personen halten, die nicht im selben Haushalt leben
• keine Menschenansammlung vor und nach dem Gottesdienst
• Berührungen vermeiden

Neue Corona-Regeln ab Freitag, den 24. Juli 2020

Veränderte Regelungen für die Gottesdienste
Rechtswirksam ab 24. Juli 2020
Die Bischofskonferenz hat beschlossen, die neuerlich nötigen Maßnahmen der Bundesregie-
rung zur Bekämpfung der Corona – Pandemie mitzutragen und auch im kirchlichen Leben umzu-
setzen.
Dazu dienen folgende zwei Schritte:
1. Für alle Gottesdienste gilt ab Freitag, 24. Juli 2020:
a) Die Verpflichtung aller Personen, einen Mund – Nasen – Schutz zu tragen, wenn sie sich im
Kirchen – /Gottesdienstraum frei bewegen – für Gottesdienstbesucher also beim Betreten
und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang.
b) Kommunionspender/innen desinfizieren sich wie bisher nach dem Agnus Dei die Hände
und tragen während des Austeilens der Kommunion einen Mund – Nasen – Schutz.
Während der Kommunionspendung an die einzelnen Gläubigen wird „Der Leib Christi –
Amen“ nicht gesprochen.
c) Die übrigen Regelungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 20. Juni 2020
bleiben unverändert aufrecht. Dies gilt besonders für die Einhaltung der Abstandsrege-
lungen, d.h. die Einhaltung des Mindestabstands von 1 m zwischen Personen, die nicht
im selben Haushalt leben, für das Angebot der Händedesinfektion, den Willkommens-
dienst mit Hinweisen auf die Regeln etc.

Bitte um Kenntnisnahme und um Euer Verständnis!

Grössinger Johann

CoViD-19:
Lockerung der Maßnahmen ab 29. Mai 2020

Seit 29. Mai sind folgende Regeln (Lockerungen) für den Gottesdienst in Kraft:

  • es gibt keine Beschränkung der Personenzahl mehr, so sind auch keine Karten mehr nötig
  • eine Gesichtsmaske ist nur beim Betreten und Verlassen der Kirche zu tragen
  • in der Kirche müssen Abstände eingehalten werden
  • es wird ausschließlich die Handkommunion gereicht
  • ein Ordner ist eingeteilt

Ab Juni finden die Gottesdienste im Jakobushaus wieder statt. Das Jakobushaus hat den höchsten Schutzstatus aller Obertrumer Instituionen, deshalb sind auch keine Gottesdienstbesucher von außerhalb des Hauses erlaubt.

Die Krankenkommunion wird ab Juni wieder gebracht.

Der Pfarrer kann jederzeit zur Krankensalbung oder dem Sterbegebet gerufen werden.

Fixierte Termine:

  • Das Ehejubiläum findet am 5. Juli 2020 in schlichter Form statt. Es findet kein Vorbereitungstreffen statt.
    Anmeldung bis 26. Juni 2020 im Pfarrbüro.
  • Firmung, Sa 17. Oktober 2020 um 10.00 Uhr
  • Erstkommunion, So 18. Oktober 2020 um 10.00 Uhr

Weitere, aktuelle Hinweise werden so bald als möglich auf der Homepage und in der Gottesdienstordnung bekannt gegeben.

Pfr. Christoph Eder

Information zur Segnung der Palmbüscherl und Speiskörbe

Palmweihe, Speisensegnung und andere österliche Feiern (30.03.2020)
Nach Rücksprache mit dem Herrn Erzbischof ersuche ich Sie nachdrücklich, die hinsichtlich der Karwoche und der Drei Österlichen Tage getroffenen Vorgaben einzuhalten:
Aufgrund der neuen Maßnahmen der Bundesregierung und im Blick auf die höchst bedauerlichen Folgen kirchlicher Treffen u.a. in Frankreich weisen wir unmissverständlich darauf hin, dass die Liturgie der Karwoche nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, das heißt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, gefeiert werden kann.
Wir ersuchen daher dringend, betreffend Segnung der Palmzweige, Speisensegnungen und anderer österlicher Feiern Abstand zu nehmen.
Alle Signale, mögen sie auch noch so wohlgemeint sein, widersprechen den gesetzlichen Regelungen und sind daher ausdrücklich untersagt.
Deshalb dürfen auch keine Segnungen der Palmzweige und Osterspeisen im Freien, in Kirchen, auf Friedhöfen oder anderen Orten, angeboten werden. Alle Angebote, die die Menschen zum Verlassen der Wohnungen motivieren und dadurch mehrere Menschen an einem Ort zusammenbringen, stehen im Widerspruch zum Versammlungsverbot.
Alle Feierlichkeiten müssen ausnahmslos zu Hause in den Wohnungen stattfinden unter Teilnahme jener Menschen, mit denen man „unter einem Dach“ wohnt.
Für die Mitfeier stehen die Angebote im Radio, im Fernsehen und via live stream sowie die Feiern der Hauskirche zur Verfügung (siehe www.trotzdemnah.at).
Bitte respektieren Sie im Interesse aller diese Einschränkungen, die als schmerzlich empfunden werden. Seien Sie gewiss, der Segen erreicht Sie alle auch auf diesem Weg!
Roland Rasser e.h.
Generalvikar

Leider kann daher die im Pfarrbrief angekündigte Segnung der Palmzweige am Palmsonntag und die Weihe der Speisen am Ostersonntag nicht stattfinden. Die Stellungnahme der Erzdiözese erreichte uns leider erst nach Redaktionsschluß des Pfarrbriefs.
Markus Schaber

Sonntagsmesse 15.3.2020

Aufgrund der Corona-Maßnahmen:

  • Am Sonntag 15. 3. findet die Feier der Hl. Messe statt, dennoch bitte ich als Pfarrer, sie nicht in der Kirche mitzufeiern!
  • Ab Montag 16. 3. finden alle Messen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Messintentionen werde ich halten.
  • Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet geöffnet.

In dieser Zeit bitte ich umso mehr um euer Gebet.
Bitte die Gottesdienste im Radio, TV oder Internet –Livestream mitfeiern.
www.radiomaria.at hat den ganzen Tag hindurch geistliches Programm mit Rosenkranz, Messe, geistlichen Vorträgen…

Weitere Hinweise werden aktuell auf unserer Pfarrhomepage angekündigt.

Gott segne und behüte Euch in dieser außergewöhnlichen Zeit.

Euer Pfarrer Christoph Eder