Information über neue Maßnahmen ab 15. Mai

Liebe Pfarrgemeinde!

Ab 15. Mai gelten neue Maßnahmen für den Gottesdienst:

  • pro 10 m² Kirchenraum darf eine Person anwesend sein
  • alle Kirchenbesucher müssen eine Gesichtsmaske tragen
  • in der Kirche müssen Abstände eingehalten werden
  • ein Ordner muss die Einhaltung überwachen

in Obertrum hat die Kirche mit Empore ziemlich genau 600 m², das heißt es dürfen 60 Personen am Gottesdienst teilnehmen, die Plätze werden mittels Karten verteilt:

Karten für den Gottesdienst erhalten:

  1. eingeteilte liturgische Dienste: Organist, Lektor, Mesner, Ministranten, Ordner – es müssen KEINE Karten geholt werden
  2. Intentionen: je 4 Karten pro Intention: Karten müssen bis Dienstag im Pfarrbüro abgeholt werden
  3. übrige Karten: werden am Dienstag in der Kirche beim Schriftenstand aufgelegt. Bitte Rücksicht nehmen und auch andere einmal zum Zug kommen lassen.

Für die Freitagsmesse ist kein Kartensystem nötig, da die Überschreitung der 60er Grenze nicht zu erwarten ist.

  • Die Erstkommunion ist auf 18. Oktober verschoben.
  • Die Firmung ist auf  17. Oktober verschoben.
  • Der Pfarrer kann jederzeit zur Krankensalbung oder dem Sterbegebet gerufen werden.
  • Die Krankenkommunion bleibt bis auf weiteres ausgesetzt.
  • Zu Pfingsten gibt es voraussichtlich wieder einen Live-Stream.

Pfr. Christoph Eder

Nähere Information folgen – Detailregeln durch Bischofskonferenz 

Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen sind die Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz derzeit ausarbeitet. Sobald diese vorliegen, werden sie umgehend  hier veröffentlicht.

Aus dem Newsletter der ED Salzburg:

Die von der Regierung bekannt gegebenen Entwicklungen und Lockerungen im Blick auf die Corona-Pandemie haben positive Folgen für die ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen. So müssen bei der Feier pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.

Weiterhin verpflichtend  ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen. 

30 Personen bei Begräbnis

Hintergrund für die Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, den Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz mit Zahlen belegte. Demnach laufen die  allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form  mit 30. April ab. Daher wird ab 1. Mai die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. 
Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten.

Grössinger Johann