Autor: Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
Regelung zum Gottesdienstbesuch ab 21. 9. 2020
Verstärkte Maßnahmen gegen Corona-Virus ab 21.09.2020:
- Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander beträgt mindestens 1 Meter
- Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes
- Desinfektionsmittel wird bereitgestellt
Erntedank am 13. 9. 2020
Wegen der Corona Zeit wurde Erntedank am runden Parkplatz ohne Umgang bei schönem Wetter gefeiert.
Davon gibt es eine Fotogalerie:
Grössinger Johann
Ministranten am Hochseilpark in Seeham
starke Nerven wie Kletterseile
Am 11. September fuhren wir, die Ministranten von Obertrum, in den Hochseilpark nach Seeham. Zuerst bekamen wir eine kurze Einführung und unsere Ausrüstung. Mutig trauten wir uns mit den Klettergurten in die Höhe. Viel Überwindungskraft und starke Nerven mussten wir aufbringen, um die einzelnen Parcours zu erkunden. Mit einer Seilrutsche flogen wir, bis zu 35 Meter Höhe, von Baum zu Baum. Das machte Spaß! Trotzdem war ich nach über drei Stunden froh, wieder heil den Boden unter den Füßen zu spüren. Wir grillten Würstel, Steckerlbrot und Marshmallows über dem Lagerfeuer. Lecker! Doch viele Ministranten hatten nach dem Essen immer noch nicht genug und so startete Herr Pfarrer und Xenia die zweite Tour. Meine Mutter und ich streikten. Wir beobachteten die Mutigen lieber von unten.
Das war ein toller Ministrantentag und der richtige Ferienabschluss. Danke!
Klara Grössenberger
Grössinger Johann
Patrozinium 2020
Am 26. Juli 2020, wurde wieder das Fest von unserem Kirchenpatron, dem Hl. Jakobus gefeiert. Den Gottesdienst zelebrierte unser Pfarrer Christoph Eder und sehr schön gestaltet wurde er vom Kirchenchor. An der Orgel Charis Artner-Sommeregger.
Davon gibt es einige Fotos:
Grössinger Johann
Neue Corona-Regeln ab Freitag, den 24. Juli 2020
Veränderte Regelungen für die Gottesdienste
Rechtswirksam ab 24. Juli 2020
Die Bischofskonferenz hat beschlossen, die neuerlich nötigen Maßnahmen der Bundesregie-
rung zur Bekämpfung der Corona – Pandemie mitzutragen und auch im kirchlichen Leben umzu-
setzen.
Dazu dienen folgende zwei Schritte:
1. Für alle Gottesdienste gilt ab Freitag, 24. Juli 2020:
a) Die Verpflichtung aller Personen, einen Mund – Nasen – Schutz zu tragen, wenn sie sich im
Kirchen – /Gottesdienstraum frei bewegen – für Gottesdienstbesucher also beim Betreten
und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang.
b) Kommunionspender/innen desinfizieren sich wie bisher nach dem Agnus Dei die Hände
und tragen während des Austeilens der Kommunion einen Mund – Nasen – Schutz.
Während der Kommunionspendung an die einzelnen Gläubigen wird „Der Leib Christi –
Amen“ nicht gesprochen.
c) Die übrigen Regelungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 20. Juni 2020
bleiben unverändert aufrecht. Dies gilt besonders für die Einhaltung der Abstandsrege-
lungen, d.h. die Einhaltung des Mindestabstands von 1 m zwischen Personen, die nicht
im selben Haushalt leben, für das Angebot der Händedesinfektion, den Willkommens-
dienst mit Hinweisen auf die Regeln etc.
Bitte um Kenntnisnahme und um Euer Verständnis!
Grössinger Johann
Ehejubiläum 2020
Am 5. 7. 2020 wurde das Ehejubiläum mit einem feierlichen Gottesdienst gefeiert, der vom Kirchenchor sehr schön gestaltet wurde. 7 Jubelpaare waren anwesend. 3 Jubelpaare wurden für 40 Ehejahre, 3 Paare für 50 Ehejahre und eines für 60 Ehejahre geehrt. Leider fand diese Feier wegen der Corona-Zeit ohne festlichen Einzug in die Kirche statt.
Davon gibt es eine Bildergalerie:
Grössinger Johann
Fronleichnam am 11. Juni 2020
Nach der Corona Pandemie wurde erstmals wieder am runden Parkplatz Fronleichnam ohne Prozession gefeiert.
Davon gibt es eine Bildergalerie:
Information über neue Maßnahmen ab 15. Mai
Liebe Pfarrgemeinde!
Ab 15. Mai gelten neue Maßnahmen für den Gottesdienst:
- pro 10 m² Kirchenraum darf eine Person anwesend sein
- alle Kirchenbesucher müssen eine Gesichtsmaske tragen
- in der Kirche müssen Abstände eingehalten werden
- ein Ordner muss die Einhaltung überwachen
in Obertrum hat die Kirche mit Empore ziemlich genau 600 m², das heißt es dürfen 60 Personen am Gottesdienst teilnehmen, die Plätze werden mittels Karten verteilt:
Karten für den Gottesdienst erhalten:
- eingeteilte liturgische Dienste: Organist, Lektor, Mesner, Ministranten, Ordner – es müssen KEINE Karten geholt werden
- Intentionen: je 4 Karten pro Intention: Karten müssen bis Dienstag im Pfarrbüro abgeholt werden
- übrige Karten: werden am Dienstag in der Kirche beim Schriftenstand aufgelegt. Bitte Rücksicht nehmen und auch andere einmal zum Zug kommen lassen.
Für die Freitagsmesse ist kein Kartensystem nötig, da die Überschreitung der 60er Grenze nicht zu erwarten ist.
- Die Erstkommunion ist auf 18. Oktober verschoben.
- Die Firmung ist auf 17. Oktober verschoben.
- Der Pfarrer kann jederzeit zur Krankensalbung oder dem Sterbegebet gerufen werden.
- Die Krankenkommunion bleibt bis auf weiteres ausgesetzt.
- Zu Pfingsten gibt es voraussichtlich wieder einen Live-Stream.
Pfr. Christoph Eder
Nähere Information folgen – Detailregeln durch Bischofskonferenz
Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen sind die Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz derzeit ausarbeitet. Sobald diese vorliegen, werden sie umgehend hier veröffentlicht.
Aus dem Newsletter der ED Salzburg:
Die von der Regierung bekannt gegebenen Entwicklungen und Lockerungen im Blick auf die Corona-Pandemie haben positive Folgen für die ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen. So müssen bei der Feier pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.
Weiterhin verpflichtend ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen.
30 Personen bei Begräbnis
Hintergrund für die Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, den Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz mit Zahlen belegte. Demnach laufen die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form mit 30. April ab. Daher wird ab 1. Mai die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist.
Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten.
Grössinger Johann