Information zur Segnung der Palmbüscherl und Speiskörbe

Palmweihe, Speisensegnung und andere österliche Feiern (30.03.2020)
Nach Rücksprache mit dem Herrn Erzbischof ersuche ich Sie nachdrücklich, die hinsichtlich der Karwoche und der Drei Österlichen Tage getroffenen Vorgaben einzuhalten:
Aufgrund der neuen Maßnahmen der Bundesregierung und im Blick auf die höchst bedauerlichen Folgen kirchlicher Treffen u.a. in Frankreich weisen wir unmissverständlich darauf hin, dass die Liturgie der Karwoche nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, das heißt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, gefeiert werden kann.
Wir ersuchen daher dringend, betreffend Segnung der Palmzweige, Speisensegnungen und anderer österlicher Feiern Abstand zu nehmen.
Alle Signale, mögen sie auch noch so wohlgemeint sein, widersprechen den gesetzlichen Regelungen und sind daher ausdrücklich untersagt.
Deshalb dürfen auch keine Segnungen der Palmzweige und Osterspeisen im Freien, in Kirchen, auf Friedhöfen oder anderen Orten, angeboten werden. Alle Angebote, die die Menschen zum Verlassen der Wohnungen motivieren und dadurch mehrere Menschen an einem Ort zusammenbringen, stehen im Widerspruch zum Versammlungsverbot.
Alle Feierlichkeiten müssen ausnahmslos zu Hause in den Wohnungen stattfinden unter Teilnahme jener Menschen, mit denen man „unter einem Dach“ wohnt.
Für die Mitfeier stehen die Angebote im Radio, im Fernsehen und via live stream sowie die Feiern der Hauskirche zur Verfügung (siehe www.trotzdemnah.at).
Bitte respektieren Sie im Interesse aller diese Einschränkungen, die als schmerzlich empfunden werden. Seien Sie gewiss, der Segen erreicht Sie alle auch auf diesem Weg!
Roland Rasser e.h.
Generalvikar

Leider kann daher die im Pfarrbrief angekündigte Segnung der Palmzweige am Palmsonntag und die Weihe der Speisen am Ostersonntag nicht stattfinden. Die Stellungnahme der Erzdiözese erreichte uns leider erst nach Redaktionsschluß des Pfarrbriefs.
Markus Schaber