Neue Corona-Regeln ab Freitag, den 24. Juli 2020

Veränderte Regelungen für die Gottesdienste
Rechtswirksam ab 24. Juli 2020
Die Bischofskonferenz hat beschlossen, die neuerlich nötigen Maßnahmen der Bundesregie-
rung zur Bekämpfung der Corona – Pandemie mitzutragen und auch im kirchlichen Leben umzu-
setzen.
Dazu dienen folgende zwei Schritte:
1. Für alle Gottesdienste gilt ab Freitag, 24. Juli 2020:
a) Die Verpflichtung aller Personen, einen Mund – Nasen – Schutz zu tragen, wenn sie sich im
Kirchen – /Gottesdienstraum frei bewegen – für Gottesdienstbesucher also beim Betreten
und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang.
b) Kommunionspender/innen desinfizieren sich wie bisher nach dem Agnus Dei die Hände
und tragen während des Austeilens der Kommunion einen Mund – Nasen – Schutz.
Während der Kommunionspendung an die einzelnen Gläubigen wird „Der Leib Christi –
Amen“ nicht gesprochen.
c) Die übrigen Regelungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 20. Juni 2020
bleiben unverändert aufrecht. Dies gilt besonders für die Einhaltung der Abstandsrege-
lungen, d.h. die Einhaltung des Mindestabstands von 1 m zwischen Personen, die nicht
im selben Haushalt leben, für das Angebot der Händedesinfektion, den Willkommens-
dienst mit Hinweisen auf die Regeln etc.

Bitte um Kenntnisnahme und um Euer Verständnis!

Grössinger Johann

Christopherus Aktion

Kommenden Samstag 11. Juli und Sonntag 12. Juli ist die Christopherusaktion in unserer Pfarrkirche für die MIVA (Missionsverkehrsarbeitsgemeinschaft), ein kirchliches Hilfswerk. Als Dank und Zeichen der Solidarität geben wir 1€ je 1000km unfallfreies fahren. Der heilige Christopherus – Christusträger – ist Symbolfigur für diese Spendenaktion.      

Spendenkonto:   IBAN AT07 2032 0321 0060 0000   BIC ASPKAT2LXXX

Die MIVA Austria bittet um eure Spende bei der Tafelsammlung oder um Einzahlung auf obiges Konto

Karl Schmidinger

Ehejubiläum 2020

Am 5. 7. 2020 wurde das Ehejubiläum mit einem feierlichen Gottesdienst gefeiert, der vom Kirchenchor sehr schön gestaltet wurde. 7 Jubelpaare waren anwesend. 3 Jubelpaare wurden für 40 Ehejahre, 3 Paare für 50 Ehejahre und eines für 60 Ehejahre geehrt. Leider fand diese Feier wegen der Corona-Zeit ohne festlichen Einzug in die Kirche statt.
Davon gibt es eine Bildergalerie:

Grössinger Johann

Fronleichnam am 11. Juni 2020

Nach der Corona Pandemie wurde erstmals wieder am runden Parkplatz Fronleichnam ohne Prozession gefeiert.

Davon gibt es eine Bildergalerie:

CoViD-19:
Lockerung der Maßnahmen ab 29. Mai 2020

Seit 29. Mai sind folgende Regeln (Lockerungen) für den Gottesdienst in Kraft:

  • es gibt keine Beschränkung der Personenzahl mehr, so sind auch keine Karten mehr nötig
  • eine Gesichtsmaske ist nur beim Betreten und Verlassen der Kirche zu tragen
  • in der Kirche müssen Abstände eingehalten werden
  • es wird ausschließlich die Handkommunion gereicht
  • ein Ordner ist eingeteilt

Ab Juni finden die Gottesdienste im Jakobushaus wieder statt. Das Jakobushaus hat den höchsten Schutzstatus aller Obertrumer Instituionen, deshalb sind auch keine Gottesdienstbesucher von außerhalb des Hauses erlaubt.

Die Krankenkommunion wird ab Juni wieder gebracht.

Der Pfarrer kann jederzeit zur Krankensalbung oder dem Sterbegebet gerufen werden.

Fixierte Termine:

  • Das Ehejubiläum findet am 5. Juli 2020 in schlichter Form statt. Es findet kein Vorbereitungstreffen statt.
    Anmeldung bis 26. Juni 2020 im Pfarrbüro.
  • Firmung, Sa 17. Oktober 2020 um 10.00 Uhr
  • Erstkommunion, So 18. Oktober 2020 um 10.00 Uhr

Weitere, aktuelle Hinweise werden so bald als möglich auf der Homepage und in der Gottesdienstordnung bekannt gegeben.

Pfr. Christoph Eder

Information über neue Maßnahmen ab 15. Mai

Liebe Pfarrgemeinde!

Ab 15. Mai gelten neue Maßnahmen für den Gottesdienst:

  • pro 10 m² Kirchenraum darf eine Person anwesend sein
  • alle Kirchenbesucher müssen eine Gesichtsmaske tragen
  • in der Kirche müssen Abstände eingehalten werden
  • ein Ordner muss die Einhaltung überwachen

in Obertrum hat die Kirche mit Empore ziemlich genau 600 m², das heißt es dürfen 60 Personen am Gottesdienst teilnehmen, die Plätze werden mittels Karten verteilt:

Karten für den Gottesdienst erhalten:

  1. eingeteilte liturgische Dienste: Organist, Lektor, Mesner, Ministranten, Ordner – es müssen KEINE Karten geholt werden
  2. Intentionen: je 4 Karten pro Intention: Karten müssen bis Dienstag im Pfarrbüro abgeholt werden
  3. übrige Karten: werden am Dienstag in der Kirche beim Schriftenstand aufgelegt. Bitte Rücksicht nehmen und auch andere einmal zum Zug kommen lassen.

Für die Freitagsmesse ist kein Kartensystem nötig, da die Überschreitung der 60er Grenze nicht zu erwarten ist.

  • Die Erstkommunion ist auf 18. Oktober verschoben.
  • Die Firmung ist auf  17. Oktober verschoben.
  • Der Pfarrer kann jederzeit zur Krankensalbung oder dem Sterbegebet gerufen werden.
  • Die Krankenkommunion bleibt bis auf weiteres ausgesetzt.
  • Zu Pfingsten gibt es voraussichtlich wieder einen Live-Stream.

Pfr. Christoph Eder

Nähere Information folgen – Detailregeln durch Bischofskonferenz 

Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen sind die Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz derzeit ausarbeitet. Sobald diese vorliegen, werden sie umgehend  hier veröffentlicht.

Aus dem Newsletter der ED Salzburg:

Die von der Regierung bekannt gegebenen Entwicklungen und Lockerungen im Blick auf die Corona-Pandemie haben positive Folgen für die ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen. So müssen bei der Feier pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.

Weiterhin verpflichtend  ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen. 

30 Personen bei Begräbnis

Hintergrund für die Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, den Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz mit Zahlen belegte. Demnach laufen die  allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form  mit 30. April ab. Daher wird ab 1. Mai die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. 
Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten.

Grössinger Johann

Live-Stream der heiligen Woche

Laut den Rückmeldungen war die Übertragungsqualität unserer Live-Streams sehr durchwachsen: Einige funktionierten ganz gut, bei anderen musste der Stream mehr als fünf mal neu gestartet werden. Verständlicherweise wurden dann nicht alle bis zu Ende geschaut.

Wir haben viel Zeit und Mühen investiert um den Stream fehlerfrei durchführen zu können. Es tut uns leid, dass wir nicht die von uns geplante und gewünschte Qualität erreichen konnten.

Manche technische Limitierungen konnten kurzfristig nicht geändert werden, bei anderen haben wir daraus gelernt und werden beim nächsten mal einen anderen Weg beschreiten.

Ich hoffe dass wir trotzdem ein Gefühl des miteinander Feiern vermitteln konnten. Kleine fotografische Zusammenstellungen der Übertragungen sind bereits online…

Wer gerne weiterhin online Kircheninhalte lesen möchte und andere Live-Streams verfolgen will findet auf folgender Webseite der Erzdiözese Angebote für die „Kirche zu Hause“: www.trotzdemnah.at.

Markus Schaber